Rede des CDU-Landtagsabgeordneten Kai Seefried zu TOP 11 „Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule“

– Es gilt das gesprochene Wort –

Wie man etwas, was auf den ersten Blick gut aussieht, richtig falsch machen kann, sehen wir bei dem „Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule”. Eigentlich muss man nur den schriftlichen Bericht (Drucksache 17/4561) lesen. Da steht schwarz auf weiß, dass diese Kultusministerin es nicht kann. Dieser Gesetzentwurf ist nicht der erste Beleg in dieser Wahlperiode, ja, er ist nicht einmal der erste Beleg am heutigen Tag. Es ist richtig, die finanziellen Auswirkungen der Inklusion heute höher anzuerkennen und den Trägern gegenüber auszugleichen. Wir wollten die Kommunen auf diesem Weg auch gern mit unterstützen.

Seit Dezember letzten Jahres wurde dieses Gesetz angekündigt und schon vor Weihnachten letzten Jahres als Erfolg verkauft. Bis heute – gut ein Jahr später – erleben wir, dass sie immer noch nicht richtig fertig sind. Wir wollten dafür sorgen, dass die Kommunen an das Geld kommen, das Sie ihnen lange versprochen haben. Diese Übereinkunft ist richtig, unabhängig davon, ob die SPD oder die CDU regiert.

Wir haben wirklich daran geglaubt, dass das Kultusministerium das gut vorbereitet hat! Das war wohl von Anfang an der Fehler. Es ärgert uns, dass wir darauf hereingefallen sind, und einem beschleunigten Beratungsverfahren zugestimmt haben. Es ärgert uns, weil uns vorher die Landesregierung erklärt hat, dass dieses Gesetz mit den Verbänden erörtert und abgestimmt ist und von einer breiten Mehrheit getragen werde.

Erst im Rahmen der Landtagsanhörung und auf Antrag unserer Fraktion wurden die Verbände der Schulen in freier Trägerschaft und auch die Kirchen zum ersten Mal beteiligt. Ich habe es wirklich kaum geglaubt, als ich die Stellungnahme des Katholischen Büros gelesen habe, dass diese wichtigen Partner in unserer Bildungslandschaft im Vorwege nicht beteiligt wurden und diese jetzt auch in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt sind.

Geben sie doch zu, dass sie die Freien Träger und die Kirchen vergessen haben. Sie haben Sie doch lediglich vergessen, Frau Kultusministerin Heiligenstadt? Oder steckt eine Absicht dahinter, dass sie fast ein Jahr lang ein Gesetz vorbereiten und bei zahlreichen Treffen mit zentralen Akteuren der Schullandschaft in unserem Bundesland kein Wort darüber verlieren?

Ich sage Ihnen: Das ist Absicht! Dahinter steckt System! Das System der bewussten Schlechterstellung der Schulen in freier Trägerschaft und damit auch der Kirchen wird immer deutlicher:

  • Bessere Ausstattung von Ganztagsschulen – nicht für freie Träger.
  • Unterstützung bei der Beschulung von Flüchtlingen – Nicht für freie Träger.
  • Sprint-Programm für BBSen – Nicht für freie Träger

Diese bewusste Schlechterstellung ist nicht in Ordnung! Wir sind doch zum Gelingen der Inklusion oder auch bei der Beschulung von Flüchtlingen aufeinander angewiesen.

Was ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung? Erbringen sollen alle das Gleiche – aber unterstützt werden dabei nur die staatlichen Schulen. Dabei erfüllen zum Beispiel die Konkordatsschulen faktisch die gleichen Aufgaben wie öffentliche Schulen. Diese Schulen mögen nicht zur Aufnahme von Kindern mit Unterstützungsbedarf verpflichtet sein. Sie lehnen doch aber auch keine Kinder mit diesem Bedarf ab!

Herr Politze war in der letzten Woche zu Besuch an der kirchlichen Schule in Wunstorf und dort wohl ganz erstaunt über die hohe Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf und auch der Flüchtlingskinder. Das Kultusministerium sagt, dass es sich hier ja nur um ein Gesetz zur Anerkennung der Folgen der Einführung der Inklusion in Niedersachsen handelt und daher die Schulen in freier Trägerschaft nicht zu beteiligen sind.

Der Titel sagt aber etwas anderes: „Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule”

Genauso deutlich ist die Begründung ihres eigenen Gesetzesentwurfes. Da steht: „Die schrittweise Umgestaltung aller öffentlichen und privaten Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und erzogen werden…”

Sie wollen heute ein Gesetz beschließen, von dem Sie heute schon wissen, dass es morgen wieder verändert werden muss. Morgen soll es jetzt weitere Verhandlungen zur Finanzhilfe im Ministerium geben. Einen Tag, nachdem das Gesetz hier beschlossen ist, will man dann auch miteinander reden.

Dabei wäre es so einfach! Es braucht nur wenig Text und es sind überschaubare finanzielle Auswirkungen. Wir haben das aufgeschrieben. Darum sage ich: Folgen Sie unserem Änderungsantrag!

Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum von der rot-grünen Landesregierung vorgelegten „Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule” finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 11.Nov.2015