Rede der justizvollzugspolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Esther Niewerth-Baumann, zu TOP 8 „§ 219a StGB ersatzlos streichen – Frauenrechte stärken.“

– Es gilt das gesprochene Wort. –

„Es ist jetzt 30 Jahre her, ich hatte das Abitur in der Tasche, ich hatte einen Studienplatz für Jura in Bonn, ich hatte ein Zimmer in der WG, mein Leben konnte losgehen, ich hatte den Kopf voller Pläne. Schwanger zu sein gehörte nicht dazu – ich war es aber.

Johannes wird im nächsten Jahr 30. Er wurde das damals noch völlig untypische Studentenkind, für den es Alltag war, von Mutter zu Vater, von Vater zu Mutter, an der Hörsaaltür übergeben zu werden und der seinen Mittagsschlaf auf Hörsaalbalkonen zubrachte.

Die Antragssteller dieses Entschließungsantrags, dazu gehören im Übrigen alle Frauen der CDU-Fraktion, Frauen im Alter von 28 bis 64 Jahre, viele von ihnen haben Kinder, manche wie ich auch zwei erwachsene Töchter, haben sich im Vorfeld intensiv mit der Konfliktsituation der Frauen auseinandergesetzt. Wir haben uns intensiv mit der Geschichte des Paragraphen 219a StGB und dem Schutzzweck dieser Norm beschäftigt. Der Paragraph stammt aus dem Jahre 1972, nicht aus der Nazizeit, eine Vorgängernorm gab es schon in der Kaiserzeit.

Wir haben intensiv gegoogelt, um zu sehen, welche Informationen die Frauen bekommen können. Am wichtigsten, wir haben eine Anhörung durchgeführt, wir haben die evangelische und katholische Kirche angehört, wir haben die Ärzte angehört sowie eine Strafrechtsprofessorin und wir sind zur Überzeugung gelangt, der richtige Weg ist: Mehr Information ja, Werbung nein. Es wurde die Chance vertan eine Einigung der großen Koalition herbeizuführen und ein Vorbild für Berlin zu sein. Für unseren Entschließungsantrag sprechen drei Gründe:

  1. Der Normzweck: nämlich der Schutz des ungeborenen Lebens. Zu diesem passt kommerzielle Werbung einfach nicht. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird durch diesen Paragraphen auch in keiner Weise eingeschränkt, da er sich gegen Ärzte richtet.
  2. Man kann sich auch nicht auf das Standesrecht verlassen: Ich bin Anwältin und auch Anwälte unterliegen dem Standesrecht, auch wir haben ein Werbeverbot. Dennoch werben Anwälte bundesweit mit dem Slogan: ,Wir machen ihre Scheidung schöner als ihre Hochzeit.‘
  3. Wir haben eine Anhörung durchgeführt: Bei dieser hat sich ergeben, dass die evangelische und katholische Kirche den Paragraphen 219a nicht abschaffen wollen. Die Ärzte, und das ist ganz wichtig, wollen den Paragraphen auch nicht abschaffen und die Ärzte sind ja von diesem Paragraphen betroffen. Auch die Strafrechtler konnten sich mit der von uns vorgeschlagenen Modifizierung des Paragraphen einverstanden erklären.

Wir sind im Google-Zeitalter. Information ist wichtig. Unsere Botschaft lautet daher: ,Mehr Information ja, Werbung nein!‘“

veröffentlicht am 10.Dez.2018