Rede der innenpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Angelika Jahns zu TOP 19 „Die Landesregierung soll der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zustimmen“

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Auch wenn es gegenwärtig einen erheblichen Rückgang von Flüchtlingen gibt, steht Deutschland vor der großen Herausforderung, eine hohe Anzahl von Asylbewerbern aus den unterschiedlichsten Ländern aufnehmen und Asylanträge prüfen zu müssen. Wir wollen dabei den Menschen, die einen Anspruch auf Asyl aus humanitären Gründen haben, helfen und sie unterstützen. Allerdings muss auch klar sein, dass diejenigen, die keinen Anspruch haben, unser Land wieder verlassen müssen. Dabei haben wir es mit unterschiedlichen Rechtsstrukturen zu tun. Es gibt Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, deren Asylantrag aber abschließend beschieden wurde und die ausreisepflichtig sind. Oder die aus welchen Gründen auch immer geduldet sind, aber nicht rückgeführt werden können.

Ich möchte mich, wie in unserem Antrag aufgeführt, auf die Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko konzentrieren, deren Zahl in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Die Schutzquote dieser Asylbewerber ist sehr gering, nahezu alle Asylanträge werden abgelehnt. Darüber hinaus gibt es Auffälligkeiten bei der Kriminalität, es besteht der Eindruck dass unter Asylbewerbern aus diesen Staaten einige kriminell sind. Laut BKA sollen Tatverdächtige aus diesen Herkunftsländern insbesondere mit Diebstahls-, Vermögens-, Fälschungsdelikten, aber auch im Zusammenhang mit den Angriffen in Köln in Verbindung gebracht werden. Auch das Attentat in Berlin hat ein Tunesier begangen und gerade gestern wurde in Hessen ein Tunesier verhaftet, der einen Terrorakt in Deutschland geplant haben soll. Das bedeutet, dass nicht nur wegen der hohen Anzahl an abgelehnten Asylanträgen viele dieser Menschen rückgeführt werden müssten. Da aber die Maghreb-Staaten noch nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, ist dies nur bedingt möglich.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Maghreb-Staaten schon im vergangenen Jahr als sichere Herkunftsstaaten gem. § 29a Asylgesetz eingestuft. Jetzt geht es darum, dass auch der Bundesrat zustimmt. Hierdurch würden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Verwaltungsgerichte deutlich entlastet. Leider gab es bisher dafür keine Mehrheit durch die Verweigerungshaltung der von Rot-Grün regierten Länder. Auch Niedersachsen hat sich bisher der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer verweigert, wobei diese Landesregierung ständig Forderungen an die Bundesregierung stellt, aber nichts dazu beiträgt, eine effektive Steuerung der Zuwanderung zu erreichen und damit auch die Situation für die Ausländerbehörden zu verbessern. Lediglich die Baden-Württembergische Landesregierung mit ihrem Ministerpräsidenten Wilfried Kretschmann hat angekündigt, im Bundesrat zuzustimmen. Wenn Sie, Herr Ministerpräsident Weil, Ihre Blockadehaltung aufgeben würden, könnte man eine erheblich höhere Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung erreichen.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es natürlich unterschiedliche Auffassungen im Rahmen der Bewertung eines Staates als sicheres Herkunftsland geben kann. So gibt es nicht nur bei den Parteien unterschiedliche Auffassungen hierzu, sondern natürlich auch bei verschiedenen Organisationen wie zum Beispiel dem Flüchtlingsrat, der die Fraktionen hier noch einmal angeschrieben hat. Eine Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer wird abgelehnt. Wie bereits gesagt, man kann hier unterschiedlicher Auffassung sein. Aber pauschal zu bewerten, dass es unter den Asylbewerbern aus diesen Ländern keine Kriminalität gibt, ist natürlich auch zu einfach. Zahlen des Bundeskriminalamtes belegen dies.

Aber selbstverständlich ist ja die Einstufung eines Staates als sicheres Herkunftsland keine Blaupause, dann keinen einzigen Asylantrag mehr positiv zu bescheiden. Selbstverständlich wird jeder Antrag weiterhin individuell geprüft und nach den entsprechenden Kriterien bewertet. Das wird genauso praktiziert wie bei den Balkanstaaten auch. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Jeder Asylbewerber, der nach der Prüfung seines Antrages Anspruch auf Asyl hat, soll diesen auch bekommen. Wenn also zum Beispiel die Verfolgungslage bestätigt ist, werden die Betroffenen selbstverständlich unterstützt.

Sollte also Asylgrund bei Menschen aus diesen Herkunftsländern bestehen, so wird auch weiterhin ein Aufenthaltsrecht gewährt, genau wie bei Betroffenen aus dem Kosovo. Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer hätte aber eine erhebliche Signalwirkung auf die Anzahl der Asylanträge, wie an den Staaten des Balkan zu erkennen ist. Man kann auch den Umkehrschluss aufstellen und aus den rückläufigen Zahlen aus den Balkanstaaten schließen, dass die Asylgründe durch die Einstufung als sicheres Herkunftsland bereits im Heimatland geprüft werden. Durch die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat wird das Asylrecht nicht ausgehebelt. Deutschland ist das Land, welches humanitäre Hilfe in einem Maß gewährt und als vorbildlich in der ganzen Welt gilt. Aber es muss auch unserer Bundesregierung natürlich zugestanden werden, klare Reglungen für die Zuwanderung zu schaffen und zu steuern. Denn sonst besteht die Gefahr, dass die breite Akzeptanz, die es bisher in unserer Bevölkerung für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gegeben hat, nachlässt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass das niemand will. Wie viele Menschen haben sich in den letzten Monaten mit hohem ehrenamtlichem Engagement für die Menschen eingesetzt, die unserer Hilfe und Unterstützung bedürfen. Dafür müssen wir dankbar sein, aber das dürfen wir auch nicht aufs Spiel setzen! Mit der Einstufung als sicheres Herkunftsland lässt sich nicht alles lösen, aber auch für uns besteht damit die Chance, die Zuwanderung zu steuern. Damit ist selbstverständlich die Problematik bei den Abschiebungen noch nicht behoben. Der neue Bundesaußenminister Gabriel muss diese Staaten zur Rücknahme ihrer Landsleute bewegen. Deshalb, Herr Ministerpräsident Weil, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, stimmen Sie der Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der tunesischen Republik als sichere Herkunftsländer im Bundesrat zu. Dadurch würden auch für Personen aus anderen Staaten die Asylverfahren beschleunigt.

veröffentlicht am 02.Feb.2017