Rede der CDU-Landtagsabgeordneten Gerda Hövel zu TOP 8 „§ 219a StGB ersatzlos streichen – Frauenrechte stärken.“

– Es gilt das gesprochene Wort. –

„Wir beschäftigen uns hier und heute mit dem Paragraphen 219a Strafgesetzbuch und das, obwohl wir als niedersächsisches Parlament gar nicht zuständig sind für das Strafgesetzbuch und das Strafrecht. Und dennoch ist es richtig, dass wir uns damit auseinandersetzen. Ich will kurz darstellen, worum es aus meiner Sicht geht – und worum es eben gerade nicht geht:

Es geht nicht um den Paragraphen 218 StGB. Es geht nicht um den Kompromiss – in mühsamen aber sinnvollen Debatten gefunden und gesellschaftlich akzeptiert – zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der sich in besonderen Notlagen befindenden schwangeren Frauen. Es geht um den Paragraphen 219a StGB, den der Gesetzgeber im Jahre 1972 beschlossen hat und dessen Fassung noch heute Gültigkeit besitzt. Damals, 1972, war die Entwicklung der zunehmenden Informationsmöglichkeiten der heutigen Zeit noch nicht absehbar. Was sich seitdem grundsätzlich geändert hat, ist der Zugang zu und die Fähigkeit zur Einordnung von Informationen – und dies weit über medizinische Fragen hinaus.

Heute hat fast jede Arztpraxis eine Internetseite und informiert über medizinische Leistungen und Patientinnen und Patienten nutzen diese, um sich zu informieren. Allerdings ist die Information auf der Homepage, dass eine Arztpraxis Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, nicht erlaubt – mehr noch – sie steht unter Strafe. Das heißt, dass Ärztinnen und Ärzte, die eine straffreie medizinische Leistung vornehmen, bestraft werden, wenn sie auf ihrer Internetseite darüber informieren. Das ist dringend reformbedürftig.

Ich vertrete die Ansicht, dass schwangeren Frauen in Notlagen alle notwendigen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Unkompliziert. Dazu gehören Beratungsstellen und der Zugang zu fachlicher medizinischer Betreuung in Arztpraxen, wann immer Frauen das wünschen.

Es geht aber auch um die Frage, ob wir als Gesellschaft wollen, dass ein Eingriff wie ein Schwangerschaftsabbruch allen anderen ärztlichen Eingriffen gleichgestellt werden soll. Und es geht weiterhin um die Frage: Ob wir – mit einer kompletten Streichung des Paragraphen 219a – wirklich „Werbung“ für schwangerschaftsbeendende Maßnahmen zulassen wollen, auch außerhalb von Arztpraxen. Etwa durch Pharma-Konzerne oder schlicht durch jemanden, der sich was auch immer davon verspricht. Denn genau das wäre die Konsequenz des Gruppenantrags von Teilen der SPD, der Grünen und der FDP.

Es geht auch – das will ich gar nicht verschweigen – um Handlungsfähigkeit von Politik bei grundlegend gegensätzlichen Standpunkten. Mir jedenfalls gefällt es nicht, dass es seit deutlich mehr als einem Jahr nicht zu einer Lösung auf Bundesebene gekommen ist. Aber: Wir haben es eben auch nicht mit einer einfachen Frage zu tun. Und deshalb hat sich jedenfalls meine Fraktion die Angelegenheit auch nicht einfach gemacht. Wir haben viele Gespräche geführt, auch in der Fraktion. Letztendlich haben wir uns dazu entschlossen, eine Anhörung durchzuführen.

Ich bin Justizministerin Havliza für ihre wertvollen Hinweise dankbar, wie eine ausgewogene und rechtssichere Regelung aussehen kann. Ich finde es unerlässlich, dass jederzeit ein verlässlicher Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und vertrauenswürdigen Beratung für jede Schwangere gewährleistet wird. Selbstverständlicher und unverzichtbarer Bestandteil einer solch umfassenden Beratung sind Kontaktdaten von Ärztinnen und Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.

Deshalb halte ich den Vorschlag für richtig, dass diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, darüber auf ihrer Homepage informieren dürfen. Selbstverständlich nicht werbend. Und das ist ganz klar zu unterscheiden, wie uns Frau Prof. Beck von der Universität Hannover in unserer Anhörung dargelegt hat.

Um diesen Vorschlag jedoch rechtssicher umsetzen zu können, bedarf es nach meiner Auffassung einer Konkretisierung des Paragraphen 219a StGB. Diese Konkretisierung ist Bestandteil unseres Gruppenantrages, der ein Signal an den Deutschen Bundestag sendet. Letztlich ist es daher auch nicht entscheidend, ob er hier und heute eine Mehrheit findet. Denn: Ich bin mir sicher, dass die Arbeit an unserem Antrag nicht vergebens war. Nur er bietet – leider anders als andere Anträge – zu der Frage einen tragfähigen Kompromiss an.

Allein unser Antrag bringt beides unter einen Hut: Auf der einen Seite die Freiheit der Schwangeren, sich unkompliziert alle Informationen zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch zu besorgen. Auf der anderen Seite das gesellschaftlich akzeptierte Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Damit schafft er Rechtssicherheit in schwierigen Situationen.

veröffentlicht am 10.Dez.2018