Politze und Wulf: Schulgesetzänderung bringt Verbesserungen bei Sprachförderung, Inklusion und flexibler Einschulung

Hannover. Im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags wurde am Freitag die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, das die Fraktionen von SPD und CDU gemeinsam eingebracht hatten, abschließend beraten.

„Wir freuen uns, dass die Ausschussberatungen so zügig abgeschlossen werden konnten und das Gesetz nun bereits im kommenden Plenum vom Landtag verabschiedet werden kann“, so die schulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen von SPD und CDU, Stefan Politze und Mareike Wulf.

Der SPD-Politiker betont: „Die Verlagerung der frühkindlichen Sprachförderung an die niedersächsischen Kindertagesstätten ist ein logischer Schritt, der auch in den parlamentarischen Anhörungen allgemeinen Zuspruch gefunden hat. Die Sprachförderung kann bereits ab dem kommenden Schuljahr genau dort stattfinden, wo sie benötigt wird. Gleichzeitig schaffen wir Kapazitäten an unseren Grundschulen, wovon auch die Unterrichtsversorgung in diesem Bereich profitieren wird.“

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Mareike Wulf kommentiert mit Blick auf die getroffenen Vereinbarungen zur Inklusion an den niedersächsischen Schulen: „Mit der nun geschaffenen Option für Kommunen, die Förderschule Lernen bis zum Schuljahr 2027/2028 weiter vorzuhalten, reagiert die Koalition auf vielfältige Herausforderungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ermöglicht zahlreichen Eltern mehr Freiheiten bei der Schulwahl. Die Schulträger bekommen darüber hinaus mehr Zeit, die Inklusion zum Erfolg zu führen. Um dies zu gewährleisten, werden wir die Ergebnisse regelmäßig überprüfen und so mögliche Reformnotwendigkeiten identifizieren.“

Die beiden Schulpolitiker heben außerdem die Flexibilisierung der Einschulung an den Grundschulen hervor: „Damit werden wir dem Wunsch von vielen Eltern im Land gerecht. Diese Stärkung des Elternwillens tritt bereits mit dem kommenden Schuljahr in Kraft. Eltern können auf Wunsch einen Antrag auf Einschulung im darauffolgenden Schuljahr für ihr Kind stellen, wenn dieses zwischen dem 01. Juli und 30. September sechs Jahre alt und damit schulpflichtig wird. Der Antrag muss spätestens bis zum 01. Mai eingereicht werden“, so Stefan Politze und Mareike Wulf.

veröffentlicht am 16.Feb.2018