Oesterhelweg und Bley: Sachmängelhaftung novellieren, Verbraucher und Handwerksbetriebe entlasten

Hannover. Verbraucher und Handwerksbetriebe sollen künftig nicht mehr grundsätzlich auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die ein Hersteller oder Lieferant zu verantworten haben. Das fordert ein Antrag der CDU-Landtagsfraktion, der die Landesregierung zu einem entsprechenden Einsatz im Bundesrat auffordert. Der CDU-Fraktionsvize und Sprecher für Verbraucherschutz, Frank Oesterhelweg, erklärte: „Das derzeitige Sachmängelhaftungsrecht klammert das Verantwortungsprinzip aus. Es benachteiligt Handwerksbetriebe und führt regelmäßig zu großem Ärger beim Verbraucher.” Als Beispiel nennt Oesterhelweg einen Handwerker, der ein falsch beschichtetes Fenster beim Kunden einbaut. „Nach der jetzigen Rechtslage muss der Handwerker die Ein- und Ausbaukosten, die beim Tausch gegen ein neues Fenster anfallen, selber tragen. Der Hersteller des Fensters, der den Schaden ursprünglich zu verantworten hat, muss lediglich für das Ersatzfenster aufkommen.”

Aus Sicht des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Karl-Heinz Bley, würden niedersächsische Handwerksbetriebe durch die derzeitige Sachmängelhaftung unnötig belastet. „Der Bund muss dringend für Abhilfe sorgen und das Gewährleistungsrecht entsprechend anpassen. Davon profitiert auch der Verbraucher, der sicher sein kann, dass festgestellte Mängel zügig und ohne langen Rechtsstreit zwischen Handwerker und Hersteller beseitigt werden.”

veröffentlicht am 23.Jun.2014