Oesterhelweg: Klientelpolitik auf dem Rücken der Landwirte – Wenzel muss Gesetzentwurf zum Wassergesetz grundlegend überarbeiten

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Frank Oesterhelweg hat Umweltminister Wenzel in der heutigen Plenardebatte aufgefordert, den Entwurf zur Novellierung des Wassergesetzes erst nach grundlegender Überarbeitung ins Parlament einzubringen. „Der Gesetzentwurf ist vollkommen unverhältnismäßig“, kritisiert Oesterhelweg. „Mehr Aufwand, höhere Unterhaltungskosten, weniger Flächen für die Betriebe und vor allem steigende Hochwassergefahr – über die wirklichen Folgen für Landwirte, Natur, Umwelt und Wasserschutz wurde überhaupt nicht nachgedacht.“ Damit reihe sich der Gesetzentwurf in die zahlreichen vorangegangen Trauerspiele aus dem Bereich der Agrar- und Umweltpolitik ein: Wie schon beim Landes-Raumordnungsprogramm oder beim Gesetz zur Landwirtschaftskammer agiere die rot-grüne Mehrheit auch beim Wassergesetz an der Realität und den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. „Umweltminister Wenzel und Landwirtschaftsminister Meyer betreiben hier reine Klientelpolitik auf dem Rücken der Landwirte und ihrer Familien“, kritisiert Oesterhelweg. „Letztlich wird die Novellierung des Wassergesetzes Niedersachsens Landwirte faktisch enteignen und tausende Arbeitsplätze gefährden, ohne dass wesentliche Effekte für den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern zu verzeichnen sind.“

Ob die Novellierung des Wassergesetzes in dieser Form – vor allem aber die Wirkung einer fünf Meter breiten Tabuzone an Gewässern für Dünger und Pflanzenschutzmittel – überhaupt die gewünschten Erfolge erziele, sei also fraglich. Auch Fachleute würden an der Wirksamkeit des Gesetzes zweifeln. „Es ist überhaupt nicht klar, was mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung erreicht werden soll“, so Oesterhelweg.

In ihrem Antrag fordert die CDU-Landtagsfraktion die rot-grüne Landesregierung auf:

  1. den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes nicht in den Landtag einzubringen
  2. erst dann einen neuen Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes vorzulegen, wenn sichergestellt ist, dass dieser
    1. eine Verbesserung der Wasserqualität in den besonders schwer mit Nitrat belasteten Regionen erzielt, gleichzeitig aber die technische Umsetzbarkeit in der Landwirtschaft berücksichtigt,
    2. mit fachlicher Expertise begründet ist,
    3. fair, praktikabel und rechtssicher ist, ohne die Existenz vieler bäuerlicher Familien zu gefährden,
    4. die Interessen der betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer ausreichend berücksichtigt,
    5. auch im Gewässerschutz den Vorrang freiwilliger Vereinbarungen vor staatlichem Zwang verankert,
  3. vor der Veröffentlichung eines neuen Entwurfes zur Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes eine umfassende Folgenabschätzung vorzunehmen,
  4. Landes- und EU-Mittel in die Forschung und Entwicklung von wasser- und gewässerschonender Technik zu investieren und so deren Einsatz durch Landwirte zu fördern.

veröffentlicht am 03.Mrz.2017