Nacke: Regierung Weil räumt Verfassungsverstoß ein und legt Edathy-Akten vor – Klage für CDU-Fraktion damit erledigt

Hannover. Die Landesregierung ist nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, angesichts der bevorstehenden Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof wegen der Nichtherausgabe der Edathy-Akten eingeknickt: Die CDU-Landtagsfraktion hatte wegen der Zurückhaltung der Edathy-Akten (Regierungs- und Ermittlungsakten) am 12. Mai 2014 Klage in Bückeburg eingereicht – in der vergangenen Wochen sind die Akten nachträglich und jetzt nahezu vollständig dem Landtag überliefert worden.

Dazu erklärt Nacke: „Der Regierung Weil drohte nach dem Fall Paschedag ein zweites Desaster vor dem Staatsgerichtshof. Unter dem Druck der anstehenden Verhandlung hat Rot-Grün die Akten auf den letzten Drücker vorgelegt und ausdrücklich eingeräumt, dass die bisherige Nichtherausgabe verfassungswidrig war. Für uns ist die Klage damit erledigt.”

Nacke kritisierte, dass die Regierung Weil erneut erst unter dem Druck einer Klage und zudem widerwillig ihrer Informationspflicht nachgekommen sei. Es sei zudem unverständlich, warum die Landesregierung beispielsweise erst jetzt die Zurückhaltung zahlreicher Aktenseiten mit dem Hinweis auf Nacktfotos von Kindern und Personendaten anderer Beschuldigter begründet. „Die Vorlage dieser Seiten haben wir nie gefordert.” Nacke weiter: „Ich erwarte, dass die Regierung Weil zukünftig dem Recht des Parlaments auf Akteneinsicht umgehend nachkommt und die Arbeit des Parlaments nicht weiter behindert wird.”

Die Auswertung der Akten werde in den kommenden Wochen durch die Mitglieder des Rechtsausschusses vorgenommen. Dabei gehe es vor allem um die Fragen, welche Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren gegen Edathy vorgefallen sind, was durch die Landesregierung vertuscht werden sollte und wer Edathy vor Ermittlungsschritten gewarnt haben könnte.

veröffentlicht am 19.Jan.2015