Joumaah: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld nimmt Eltern ein Stück Wahlfreiheit

Hannover. Die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Joumaah, bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe, das Betreuungsgeld zu kippen. „Die Verlierer dieses Urteils sind die über 43.000 Familien in Niedersachsen, die das Betreuungsgeld bislang bekommen haben”, sagt Joumaah. „Den Eltern geht damit ein Stück Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder verloren.” Das Betreuungsgeld sei kein Almosen, sondern ein Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung in der Familie. „Eine deutliche Mehrheit der Eltern in Niedersachsen wünscht sich für unter Dreijährigen eine Alternative zur Krippenbetreuung”, so die CDU-Landtagsabgeordnete. „Sie wollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in eine Krippe geben, es selbst betreuen oder sich für eine andere, ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuungsform entscheiden.”

Kritik übt Joumaah an den Äußerungen von Sozialministerin Rundt: „Wenn die Ministerin von einer ‚familienpolitisch richtigen Entscheidung’ spricht, spiegelt sich darin ihre Geringschätzung gegenüber elterlicher Fürsorge.” Die CDU setze sich dafür ein, dass Familien selbst entscheiden dürfen, welches Betreuungsmodell für sie am besten geeignet sei.

Die Forderung von Kultusministerin Heiligenstadt, die freiwerdenden Bundesmittel müssten den Ländern zugewiesen werden, damit sie in Niedersachsen in die frühkindliche Bildung fließen könnten, bezeichnet Joumaah als Farce. „Wenn die Ministerin die frühkindliche Bildung in den staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen stärken wollte, hätten sie das längst mit Landesmitteln tun können. Dann müsste jetzt nicht wieder mit dem Finger nach Berlin gezeigt und auf Bundesmittel spekuliert werden. Diejenigen Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen und nicht wissen, wie es mit der Geldleistung nun weitergeht, werden von den Plänen der Ministerin ebenfalls nicht viel halten”, so Joumaah.

veröffentlicht am 21.Jul.2015