Jens Nacke und Stefan Birkner: Ausweitung des PUA ist verfassungswidrig – Staatsgerichtshof gibt Klage von CDU und FDP in allen Punkten statt

Hannover. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute (Freitag) der Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP hinsichtlich der verfassungswidrigen Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes des Islamismus-PUA durch SPD und Grüne vollumfänglich stattgegeben – Einschränkungen machte das Gericht keine. Rot-Grün hatte den Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Oppositionsfraktionen auf den Zeitraum seit 2011 ausgedehnt – CDU und FDP wollten ursprünglich die Sicherheitslücken in der Bekämpfung des Islamismus seit 2013 untersuchen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Rot-Grün sollte das Urteil als richterliche Aufforderung zu einem grundsätzlichen Umdenken im Umgang mit der Opposition begreifen. In den letzten vier Jahren hat die Landesregierung mit allen Mitteln versucht, die wesentlichen Rechte der Opposition zu beschränken: das Recht auf Aktenvorlage, das Fragerecht und das Recht einen PUA einzusetzen. Die Quittung für dieses Vorgehen haben SPD und Grüne heute in Bückeburg erneut ausgestellt bekommen. Unklar sei, ob es mit dem Urteil derzeit überhaupt einen gültigen Einsetzungsbeschluss des Landtages für den 23. PUA gebe. „Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages wird den Sachverhalt jetzt prüfen. Wir erwarten, dass Rot-Grün zügig dafür Sorge trägt, dass der PUA auf Basis eines verfassungsgemäßen Beschlusses fortgesetzt werden kann“, so Nacke.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Stefan Birkner, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden: „Das heutige Urteil ist die richterliche Bestätigung, dass die Regierungsfraktionen zum wiederholten Male Minderheitenrechte gebrochen haben. Es ist bedauerlich, dass wir diese regelmäßig vor Gericht durchsetzen müssen. Das Gericht hat die Rolle der parlamentarischen Opposition bei Untersuchungsausschüssen heute erfreulicherweise deutlich gestärkt. Rot-Grün wurde hingegen einmal mehr schwarz auf weiß bestätigt, dass sie die effektive Ausübung der Opposition beschnitten haben. Dass die aber wesentlich für die parlamentarische Demokratie ist, muss die Landesregierung offenbar noch lernen.“

Es war bereits das sechste Mal in drei Jahren, dass die CDU-Fraktion wegen Verstößen von SPD und Grünen gegen Verfassungsrechte nach Bückeburg gezogen ist. In allen Fällen musste die rot-grüne Landesregierung herbe Niederlagen einstecken. Die FDP-Fraktion reichte im selben Zeitraum fünf Verfassungsklagen ein, von denen Rot-Grün zwei anerkennen, einen Vergleich schließen und eine Niederlage hinnehmen musste. Die fünfte Klage der FDP-Fraktion läuft derzeit noch.

veröffentlicht am 10.Feb.2017