Hilbers: „Dienstleistungen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit müssen steuerfrei bleiben“

Hannover. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit muss auch in Zukunft von der Umsatzsteuer befreit bleiben. So lautet eine gemeinsame Forderung der finanzpolitischen Sprecher der CDU-/CSU-Landtagsfraktionen, die kürzlich auf Usedom tagten. Reinhold Hilbers, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, erklärte dazu: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine in diesem Punkt geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reagiert.”

Die kommunale Zusammenarbeit sei die Antwort auf die Forderungen nach einer Gebietsreform. Sie leiste einen entscheidenden Beitrag dazu, Bürgern und Wirtschaft trotz des demographischen Wandels eine leistungsfähige und bezahlbare öffentliche Verwaltung zu bieten. „Viele Kommunen haben das erkannt und eine Vielzahl an gemeinsamen Projekten ins Leben gerufen. Das darf steuerlich nicht vereitelt werden – andernfalls verteuern sich die Leistungen der Kommunen, die Zeche muss der Bürger zahlen”, so Hilbers. Die Unionssprecher sehen daher Handlungsbedarf: „Effizienzgewinne aus der interkommunalen Zusammenarbeit dürfen nicht durch Umsatzsteuer aufgezehrt werden“, betonte Hilbers.

veröffentlicht am 11.Apr.2013