Dr. Matthiesen: Neue gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung von Wohnmissständen notwendig – Erlass der Landesregierung möglicherweise unwirksam

Hannover. Der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, hat der Landesregierung mangelnden Willen zur Bekämpfung von Wohnmissständen vorgeworfen. „Die Bestimmungen des von der Landesregierung vorgelegten Erlasses reichen bei Weitem nicht aus”, kritisierte Matthiesen. So regle der Erlass selbst keine Mindestnutzflächen für Bewohner einer Unterkunft, sondern verweise lediglich auf die „technischen Regeln für Arbeitsstätten – Unterkünfte” mit den Anforderungen an bauliche Anlagen. Matthiesen: „Das sind aber bloße Richtlinien, die keine Regelungen für Wohnungen und Wohnräume enthalten. Zudem beziehen sie sich lediglich auf ‚Beschäftigte’ in Unterkünften, nicht auf menschenwürdige Wohnstandards für alle Menschen.” Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass der Erlass gänzlich unwirksam sei. „Durch die Festlegung von Mindestnutzflächen pro Bewohner wird hier ohne gesetzliche Grundlage in die Rechte der Eigentümer eingegriffen”, so der CDU-Wohnungsbauexperte.

Einen CDU-Gesetzentwurf, der verbindliche Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen und verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Bauaufsichtsbehörden fordert, hatten die Regierungsfraktionen heute in der abschließenden Landtagsberatung abgelehnt. „Mit dem Gesetz wollen wir für die Unternehmen und Behörden Rechtssicherheit schaffen. Wir brauchen neue gesetzliche Grundlagen, um menschenunwürdige Wohnverhältnisse sowie die Überbelegung von Wohnungen und Wohnräumen zu verhindern”, betonte Matthiesen. Durch die Verankerung in der Niedersächsischen Bauordnung sollen die im Gesetz definierten Mindeststandards zudem für alle Unterkünfte in Niedersachsen gelten. „Mit unserem Gesetzentwurf hat die Landesregierung ein Lösungsmodell auf dem Tisch liegen, das zu einem effektiven Wohnungsaufsichtsgesetz weiterentwickelt werden kann – Rot-Grün muss es nur wollen.”

veröffentlicht am 26.Feb.2014