Dr. Matthiesen: Landesregierung muss zur Finanzierung des Tarifvertrags Soziales aktiv beitragen und die Verantwortlichkeiten benennen

Hannover. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, begrüßt das Bekenntnis der Landesregierung zu einem Tarifvertrag Soziales, um eine auskömmliche Finanzierung der Pflege und eine angemessene tarifliche Bezahlung der in der Pflege Beschäftigten in Niedersachsen sicherzustellen. Dieses Ziel werde nach Ansicht von Dr. Matthiesen jedoch nur zu erreichen sein, wenn sich Sozialministerin Rundt nicht nur der Hoffnung hingibt, dass die Sozialpartner von sich aus die weiteren Schritte auf dem Weg zu einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag Soziales gehen werden.

Dr. Matthiesen: „Ministerin Rundt muss aktiv bei den Sozialhilfeträgern und auch bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dafür werben, dass der angestrebte Tarifvertrag Soziales in der Altenpflege zu einem Leistungswettbewerb zwischen den Pflegeeinrichtungen beitragen kann, in dem nicht mehr nur der günstigste Preis entscheidet, sondern die Qualität der Leistung wieder stärker in den Fokus rückt.” Hierzu gehöre auch, die tatsächlichen Verantwortlichkeiten für die Finanzierung klar zu benennen.

„Ministerin Rundt verschweigt, dass höhere Pflegesätze von den Pflegebedürftigen aus eigenem Einkommen und Vermögen oder – falls eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen – von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe in Niedersachsen zu finanzieren wären. Da das Land an diesen Kosten im Rahmen des Quotalen Systems beteiligt ist, wäre es wichtig, diese Kosten zunächst zu benennen und anschließend  auch im Landeshaushalt ihre Finanzierung sicherzustellen. Dies gehört zur Glaubwürdigkeit dazu”, sagt Dr. Matthiesen.

Der CDU-Sozialexperte erinnert daran, dass Sozialministerin Rundt anlässlich des heutigen „Internationalen Tags der Pflege” fordert, die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich zu verbessern. Zudem sollen die Tarifparteien endlich einen Tarifvertrag Soziales für Niedersachsen verabschieden. „Rundts – bei derartigen Gelegenheiten immer wieder vorgetragene – Forderung, die Pflegekassen müssten eine tarifgerechte Bezahlung durch höhere Pflegesätze ermöglichen, geht an den tatsächlichen Verantwortlichkeiten jedoch vorbei. Die nach Pflegestufen differenzierten Leistungen der Pflegekassen sind gesetzlich begrenzt”, sagt Dr. Matthiesen. Höhere Pflegesätze führten nicht zu höheren Ausgaben der Pflegekassen.

veröffentlicht am 12.Mai.2015