Dorendorf: Änderung des Jagdgesetzes gut und ausgewogen

Hannover. „Der Tierschutz und besonders der Schutz von Elterntieren hat im Jagdrecht zu Recht einen hohen Stellenwert. Allerdings leben 1,6 Millionen Niedersachsen in unmittelbarer Nähe unserer niedersächsischen Deiche mit 6.600 km2 Fläche. Der Schutz dieser Deiche muss daher für uns eine hohe Priorität haben. Daher ist die Änderung des Jagdgesetzes in Bezug auf die Bejagung von Nutrias folgerichtig und mehr als notwendig“, erklärt Jagdexperte Uwe Dorendorf anlässlich der Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag.

Die Auswirkungen der Änderungen habe man sehr intensiv abgewogen und sich auch die Kritik an den Änderungen zu Herzen genommen. Daher sei das Gesetz gut und ausgewogen, so der Landtagsabgeordnete Mit der Gesetzesnovelle habe man Rechtssicherheit für die Jäger bei der Bejagung der invasiven Tierart Nutria geschaffen. Es erfolgt eine Einschränkung des Elterntierschutzes, so das ganzjährig weibliche wie auch männliche Nutria getötet werden dürfen, da sich die Geschlechtserkennung als sehr schwierig erweise und weibliche Nutria bis zu 3 mal im Jahr Junge führen.

Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) erklärte Dorendorf: „Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland und damit Niedersachsen eingekreist. Mit der Änderung des Jagdgesetzes haben wir schnell präzise Maßnahmen zum Schutz umgesetzt. Mit der Erlaubnis, Fahrzeuge mit Ansitzeinrichtung zu nutzen, haben wir die Sicherheit bei Erntejagden erhöht. Der obersten Jagdbehörde wird beim Ausbruch der ASP die Möglichkeit gegeben, in einem solchen Ausnahmefall den Elterntierschutz bei Schwarzwild aufzuheben und im Seuchenfall darf auf Anordnung eine beschränkte Jagd auch auf befriedeten Gebieten und jagdbezierksfreien Grundflächen erfolgen.“

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist die Erlaubnis von Schallminderen zur jagdlichen Nutzung für die niedersächsischen Jäger mit Blick auf den Arbeitsschutz (Gehörschutz).

veröffentlicht am 24.Okt.2018