Dammann-Tamke: Verbandsklagerecht führt nicht zu mehr Tierschutz – Rot-grüner Gesetzentwurf schwächt konventionelle Nutztierhaltung in Niedersachsen

Hannover. Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, lehnt das rot-grüne Gesetzesvorhaben zum geplanten Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ab: „Das geplante Gesetz ist nur ein weiteres Instrument, um die konventionelle Nutztierhaltung in Niedersachsen zu schwächen.“ Die Genehmigung von Stallbauten erfolge bisher in einem transparenten, rechtstaatlichen Verfahren. Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben werde dabei von der zuständigen Fachebene in den Landkreisen überwacht. „Dass die rot-grüne Landesregierung jetzt ausgewählte Tierschutzverbände als eine Art zusätzliche Aufsichtsbehörde installieren will, beweist erneut, wie groß das Misstrauen gegenüber Tierhaltern und Landkreisen ist. Der Gesetzentwurf ist ein klarer Angriff auf die bäuerliche Landwirtschaft.“ Auf Grundlage des neuen Gesetzes könnten Investitionen von Landwirten in neue Stallbauten durch Klagen von Tierschutzverbänden mehrere Monate bis Jahre blockiert werden, wie es derzeit in Nordrhein-Westfalen der Fall sei. „Unter Rot-Grün sehen Niedersachsens Landwirte einer ungewissen Zukunft entgegen“, kritisiert Dammann-Tamke.

Auch die vielfältige Kritik vom Landvolk, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens oder auch dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller sei von Rot-Grün nicht ernst genommen worden. „In dem Gesetzentwurf liegt keinerlei Nutzen“, so Dammann-Tamke. „Es ist offensichtlich, dass es Rot-Grün nicht um eine grundsätzliche Verbesserung des Tierschutzes geht, sondern vor allem darum, größere Stall-Bauvorhaben zu verzögern oder zu verhindern. Eine Tierschutzverbandsklage hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Einhaltung von Tierschutzvorgaben. Die Auseinandersetzung um die Art und Weise einer zukunftsfähigen Tierhaltung oder Forschung gehört in die Parlamente und nicht vor Gericht.“

veröffentlicht am 05.Apr.2017