Bäumer: DNA-Proben intensiver prüfen – Wolf ins Jagdrecht aufnehmen

Martin Bäumer, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht:

Im Fall des mutmaßlichen Wolfsangriffs im Kreis Rotenburg konnte nicht eindeutig belegt werden, welches Tier tatsächlich für den Biss verantwortlich war. Man muss sich schon die Frage stellen, warum ausschließlich das Senckenberg-Institut mit der DNA-Analyse beauftragt wurde und nicht beispielsweise ein forensisches Institut, das sich deutlich besser mit der konkreten Spurensuche am Tatort auskennt. So wäre auch eine rechtssichere Rekonstruktion des Angriffs anhand von Blutspritzern und ähnlichen Indizien möglich gewesen. Aktuell sind wir so schlau wie vor der DNA-Analyse. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Umweltministers, das vor Ort gut bekannte Wolfsrudel umgehend besendern zu lassen und ein Bewegungsprofil zu erstellen. Ebenfalls ist es richtig, die DNA-Proben intensiver zu prüfen, auch mit Blick auf eine mögliche Hybridisierung.

Unabhängig von diesen Ergebnissen gehört der Wolf ins Jagdrecht, um verhaltensauffällige Tiere töten und den Bestand nach Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes regulieren zu können. Verhaltensauffällig sind Wölfe dann, wenn sie ihre natürliche Scheu vor dem Menschen abgelegt und wiederholt Weiden oder Siedlungen aufgesucht haben. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht können zudem Zuständigkeiten und Befugnisse rechtssicher geregelt werden. Unser Ziel ist die Bestandsregulierung, um die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung sicherzustellen.“

veröffentlicht am 04.Dez.2018