Adasch: Opfern von Wohnungseinbrüchen besser helfen – Sicherheitsrisiko der Polizei nicht durch Kennzeichnungspflicht erhöhen

Hannover. Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Adasch, hat die rückläufige Gesamtzahl von Straftaten in Niedersachsen begrüßt: „Die durch die CDU-geführte Landesregierung angestoßene Entwicklung in der Kriminalitätsstatistik hält erfreulicherweise an.” Sorge bereitet Adasch die gestiegene Zahl von Wohnungseinbrüchen: „Hier vermisse ich konkrete Maßnahmen – die Erklärungen des Innenministers reichen kaum über Allgemeinplätze der polizeilichen Arbeit und einige Binsenweisheiten, wie dem Verschließen von Türen und Fenstern, hinaus.” Neben einer intensiveren Fahndung müsse auch den Opfern von Wohnungseinbrüchen besser geholfen werden. „Viele Opfer von Einbrüchen sind schwer traumatisiert: Sie leiden ein Leben lang unter psychischen Folgeschäden. Nicht selten ziehen Betroffene infolge eines Einbruchs um.”

Kritik übte Adasch auch an der wachsenden Zahl von gewalttätigen Angriffen gegen Polizeibeamte. „Diejenigen, die uns schützen sollen, werden immer häufiger selbst zum Opfer von Gewalt.” Nach Ansicht des CDU-Innenpolitikers ein weiterer Grund, von der von Rot-Grün geplanten Kennzeichnungspflicht für Polizisten abzusehen: „Jegliche Art von Nummerierung oder Kennzeichnung, die Rückschlüsse auf Namen und persönliche Daten eines Polizisten zulassen, bedeuten eine unnötige Erhöhung des ohnehin hohen Sicherheitsrisikos der Beamten. Das hierfür bereit gestellte Geld wäre für die Betreuung von Polizisten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, besser angelegt.”

Damit Polizisten nach gewaltsamen Angriffen gegen sich vor Gericht ihre Schmerzensgeldforderung auch gegen mittellose Täter durchsetzen können, regt Adasch zudem die Prüfung eines aktuellen Vorschlags der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an: Dieser sieht vor, dass das Land als Dienstherr in Vorleistung tritt, sobald ein rechtskräftig festgestellter Schmerzensgeldanspruch besteht, der nicht vollstreckt werden kann. Die Schmerzensgeldforderung wäre im Gegenzug an Land abzutreten.

veröffentlicht am 31.Mrz.2014